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   BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99   

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https://dejure.org/2000,18970
BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99 (https://dejure.org/2000,18970)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 7 AZR 329/99 (https://dejure.org/2000,18970)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 7 AZR 329/99 (https://dejure.org/2000,18970)
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Volltextveröffentlichung

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    Nichtanrechenbarkeit von Promotionsverträgen auf die 5-jährige Höchstbefristungsdauer nach § 57 c Abs. 2 HRG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 158/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99
    Die Nichtanrechnung der Promotionsverträge kommt nach § 57 c Abs. 3 HRG in der bis zum 24. August 1998 geltenden Fassung nur in Betracht, wenn der Arbeitsvertrag dem wissenschaftlichen Mitarbeiter die Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Promotion als Teil seiner Dienstaufgaben einräumte (Bestätigung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 AZR 158/96 - AP HRG 57 b Nr. 14 = EzA BGB 620 Hochschulen Nr. 12).«.

    Dieser Anspruch kann auch aus der vertraglichen Durchführung folgen (BAG 20. November 1995 und 15. Januar 1997 - 7 AZR 184/95 - und - 7 AZR 158/96 - AP HRG § 57 c Nr. 3 und AP HRG § 57 b Nr. 14 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 12).

  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 184/95

    Fünf-Jahres-Grenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99
    Deshalb läßt § 57 c Abs. 3 HRG im Interesse der Nachwuchsförderung im Wissenschaftsbereich eine Ausnahme von der Höchstbefristungsgrenze zu, wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses wegen der Arbeiten an seiner Promotion für anspruchsvolle wissenschaftliche Arbeiten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht (BAG 20. November 1995 - 7 AZR 184/95 - AP HRG § 57 c Nr. 3).

    Dieser Anspruch kann auch aus der vertraglichen Durchführung folgen (BAG 20. November 1995 und 15. Januar 1997 - 7 AZR 184/95 - und - 7 AZR 158/96 - AP HRG § 57 c Nr. 3 und AP HRG § 57 b Nr. 14 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 12).

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93

    ABM-Verträge und Befristung nach HRG

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 329/99
    Die Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG soll den wissenschaftlichen Mitarbeiter vor einer sachlich unvertretbaren Ausdehnung befristeter Beschäftigungen nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 HRG schützen (BAG 13. April 1994 - 7 AZR 551/93 - AP HRG § 57 c Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 125) und seine Chancen für eine spätere hochschulexterne Beschäftigung wahren (BT-Drucks. 10/2283 S 11; Buchner, RdA 1985, 258, 273).
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